Verwaltungsgerichtshof
13.02.2020
Ra 2018/01/0040
GRS wie 2012/16/0123 E 19. Juni 2013 RS 1
Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018010040.L01