Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0200

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/22/0016 B 21. März 2017 RS 3

Stammrechtssatz

Die Frage, welches Studienjahr heranzuziehen ist (nämlich das zuletzt abgeschlossene), stellt eine rechtliche Beurteilung dar vergleiche B 19. April 2016, Ro 2015/22/0004).