Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0186

Rechtssatz

Der Ehefrau des Fremden (als für das Familieneinkommen allein aufkommenden Person) muss im Verfahren gemäß Paragraph 47, Absatz 2, NAG 2005 hinsichtlich aller von ihr ins Treffen geführten Unterhaltsmittel ein Rechtsanspruch zustehen vergleiche VwGH 6.7.2010, 2009/22/0296).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017220186.L04