Verwaltungsgerichtshof
15.09.2020
Ra 2017/22/0152
Rechtsfragen des Verfahrensrechts sind jedenfalls dann von grundsätzlicher Bedeutung iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG, wenn tragende Grundsätze des Verfahrensrechts auf dem Spiel stehen vergleiche VwGH 24.3.2015, Ra 2015/09/0011). Dies trifft auf die Frage der Prozessfähigkeit (prozessualen Handlungsfähigkeit) der Fremden zu, zumal es dabei um die - für die Wahrung der Rechte im Verfahren betreffend Rückstufung nach Paragraph 28, Absatz eins, NAG 2005 unerlässliche - Fähigkeit geht, durch eigenes Handeln oder Handeln eines selbst gewählten (gewillkürten) Vertreters rechtswirksam Verfahrenshandlungen vor- oder entgegenzunehmen vergleiche VwGH 12.9.2017, Ra 2017/16/0078).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220152.L01