Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0081

Rechtssatz

Keine Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG liegt vor, wenn die betreffende Rechtsfrage von keiner Behörde als Hauptfrage zu entscheiden ist; dass eine Rechtsfrage von einer anderen Behörde ihrerseits vorfrageweise beurteilt wird, ermächtigt nicht zur Aussetzung nach Paragraph 38, AVG.