Ein von der Behörde zu übendes Ermessen ist bei einem auf Art. 6 ARB 1/80 gestützten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht ersichtlich.Ein von der Behörde zu übendes Ermessen ist bei einem auf Artikel 6, ARB 1/80 gestützten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht ersichtlich.