Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0066

Rechtssatz

Ein von der Behörde zu übendes Ermessen ist bei einem auf Artikel 6, ARB 1/80 gestützten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht ersichtlich.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220066.L02