Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0066

Rechtssatz

Die Behebung und Zurückverweisung haben sowohl nach Absatz 3, als auch nach Absatz 4, des Paragraph 28, VwGVG 2014 nicht durch Erkenntnis, sondern mit Beschluss zu erfolgen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220066.L01