Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0052

Rechtssatz

Mit der Zulassung zum Masterstudium wird zwar die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für dieses Studium bestätigt, dies stellt aber keinen Nachweis über die Erbringung von universitären Leistungen in einem bestimmten Ausmaß dar vergleiche E 7. Dezember 2016, Ra 2016/22/0037).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220052.L01