Verwaltungsgerichtshof
31.05.2017
Ra 2017/22/0044
Auch wenn dem Richter des VwG Verfahrensfehler vorgehalten werden, bildet dies - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass, die Befangenheit des Richters anzunehmen.
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220044.L01