Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0016

Rechtssatz

Die universitätsrechtliche Genehmigung der Verlängerung eines Vorstudienlehrgangs und somit die Zulassung zu einem weiteren Semester stellt - ungeachtet dessen, dass sie Anhaltspunkte für einen der Zulassung zugrunde liegenden Studienerfolg liefern kann -

für sich genommen noch keinen Nachweis über einen Studienerfolg in einem bestimmten (erforderlichen) Ausmaß dar vergleiche E 7. Dezember 2016, Ra 2016/22/0037).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220016.L01