Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.08.2017

Geschäftszahl

Ro 2017/22/0005

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 13, Absatz 7, AVG können Anbringen in jeder Lage des Verfahrens zurückgezogen werden. Darunter sind gemäß Paragraph 13, Absatz eins, AVG alle Arten von Verfahrenshandlungen zu verstehen, mit denen Beteiligte an eine Behörde herantreten können.