Verwaltungsgerichtshof
10.08.2017
Ra 2017/20/0113
GRS wie Ra 2017/12/0004 B 21. Februar 2017 RS 2
Werden Verfahrensmängel als Zulassungsgründe ins Treffen geführt, so muss auch schon in der abgesonderten Zulässigkeitsbegründung die Relevanz dieser Verfahrensmängel dargetan werden, weshalb also bei Vermeidung des Verfahrensmangels in der Sache ein anderes, für den Revisionswerber günstigeres Ergebnis hätte erzielt werden können vergleiche B 30. September 2015, Ra 2015/06/0083).