Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/19/0095

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/20/0063 E 8. September 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Die Prüfung des Vorliegens einer realen Gefahr im Sinn des Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 stellt eine rechtliche Beurteilung dar, die auf Basis der getroffenen Feststellungen zu erfolgen hat.