Verwaltungsgerichtshof
30.05.2017
Ra 2017/19/0017
Einer behebenden Entscheidung iSd Paragraph 21, Absatz 3, zweiter Satz BFA-VG 2014 muss auch - unter Überbindung der Rechtsansicht - entnommen werden können, welche Mängel bei der Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde unterlaufen sind. Zudem hat das VwG in seiner Begründung offenzulegen, warum es nicht in der Lage ist, die Ermittlungsmängel in der für die Erledigung des - im Rahmen des asylrechtlichen Zulassungsverfahrens abzuwickelnden Beschwerdeverfahrens - gebotenen Eile zu beseitigen (Hinweis E vom 21. April 2016, Ra 2016/19/0027, mwN).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/19/0018
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017190017.L07