Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/18/0166

Rechtssatz

Empfehlungen des UNHCR ist nach der Rechtsprechung des VwGH Beachtung zu schenken vergleiche zu dieser "Indizwirkung" etwa VwGH vom 16. Dezember 2010, 2006/01/0788, mwN). Die Revision zeigt aber nicht auf, dass das BVwG von dieser Rechtsprechung abgewichen ist, wenn sie keine Empfehlung des UNHCR anzuführen vermag, die gegen eine Überstellung des Revisionswerbers, der keiner besonders schutzwürdigen Personengruppe angehört, nach Bulgarien sprechen würde.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017180166.L02