Verwaltungsgerichtshof
22.09.2017
Ra 2017/18/0166
Empfehlungen des UNHCR ist nach der Rechtsprechung des VwGH Beachtung zu schenken vergleiche zu dieser "Indizwirkung" etwa VwGH vom 16. Dezember 2010, 2006/01/0788, mwN). Die Revision zeigt aber nicht auf, dass das BVwG von dieser Rechtsprechung abgewichen ist, wenn sie keine Empfehlung des UNHCR anzuführen vermag, die gegen eine Überstellung des Revisionswerbers, der keiner besonders schutzwürdigen Personengruppe angehört, nach Bulgarien sprechen würde.
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017180166.L02