Verwaltungsgerichtshof
24.04.2018
Ra 2017/17/0924
Die faktische Betriebsschließung ist ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, der einer Maßnahmenbeschwerde zugänglich ist, solange darüber kein schriftlicher Bescheid vorliegt.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170924.L05