Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/17/0832

Rechtssatz

Das Eigentumsrecht stellt ein Recht im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, zweiter Satz GSpG dar. Die faktische Unmöglichkeit der Vorlage von Dokumenten zum Nachweis der Eigentümerstellung enthebt das Verwaltungsgericht nicht von jeder Ermittlungspflicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170832.L02.1