Verwaltungsgerichtshof
27.11.2018
Ra 2017/17/0832
Das Eigentumsrecht stellt ein Recht im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, zweiter Satz GSpG dar. Die faktische Unmöglichkeit der Vorlage von Dokumenten zum Nachweis der Eigentümerstellung enthebt das Verwaltungsgericht nicht von jeder Ermittlungspflicht.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170832.L02.1