Verwaltungsgerichtshof
19.02.2018
Ra 2017/17/0817
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vergleiche VwGH 24.2.2014, 2013/17/0834, sowie 19.12.2016, Ra 2016/17/0034, mwN) liegt bei einer Kontrolle zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Glücksspielgesetzes (noch) keine Situation vor, in der ein Aussageverweigerungsrecht im Falle der Selbstbezichtigung überhaupt zum Tragen kommt.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170817.L02