Verwaltungsgerichtshof
30.08.2017
Ra 2017/17/0681
GRS wie Ra 2014/06/0050 B 27. Februar 2015 RS 1
Auf Vorbringen zur Revisionsbegründung ist im Zusammenhang mit der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision nicht einzugehen, auch wenn es als Vorbringen zur Zulässigkeit der Revision bezeichnet ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/17/0682
Ra 2017/17/0684
Ra 2017/17/0683