Verwaltungsgerichtshof
07.09.2018
Ra 2017/17/0408
Im Falle der Herabsetzung einer Geldstrafe in der Beschwerdeentscheidung, die nicht nur aufgrund der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten erfolgt, ist auch die Ersatzfreiheitsstrafe herabzusetzen vergleiche VwGH 23.6.2017, Ra 2016/08/0141, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170408.L03