Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.08.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/17/0221

Rechtssatz

Gegen die Aufteilung einer Ersatzfreiheitsstrafe in Tage und Stunden bestehen keine Bedenken.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170221.L01