Verwaltungsgerichtshof
29.08.2018
Ra 2017/17/0170
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Beschlagnahme nur solange mit Maßnahmenbeschwerde bekämpfbar, bis die Behörde einen Beschlagnahmebescheid erlässt vergleiche VwGH 14.3.2018, Ra 2017/17/0160; 20.9.2017, Ra 2017/17/0035, mwN). Die Subsidiarität der Maßnahmenbeschwerde steht im Falle der Erlassung eines Beschlagnahmebescheides auch deren Erhebung durch eine im Beschlagnahmeverfahren übergangene Partei entgegen.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170170.L02