Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/16/0101

Rechtssatz

Rein mechanische Vorgänge, wie etwa das Kuvertieren oder die Postaufgabe, kann der Vertreter der alleinigen Erledigung der Kanzlei überlassen vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 19. September 2013, 2013/15/0248). Fehler durch zuverlässige Angestellte einer Kanzlei im rein manipulativen Bereich können zur Wiedereinsetzung führen vergleiche etwa die hg. Beschlüsse vom 20. November 2012, 2012/13/0105, und vom 16. Dezember 2008, 2008/16/0140). Allerdings muss ein Kontrollsystem bestehen, solche Fehler zu verhindern vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 19. April 2006, 2006/13/0050).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2017/16/0100 E 19. Oktober 2017