Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.04.2019

Geschäftszahl

Ro 2017/15/0046

Rechtssatz

Besteht über die Verpflichtung zur Entrichtung von Rundfunkgebühren samt verbundener Abgaben und Entgelte Meinungsverschiedenheit, hat der Rundfunkteilnehmer als Mittel zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung - auch bei laufender Entrichtung der Abgaben und Entgelte - Anspruch auf bescheidmäßigen Abspruch über diese Verpflichtung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017150046.J01