Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/12/0123

Rechtssatz

Der Beamte hat die Ausübung einer Nebenbeschäftigung während eines Krankenstandes, die seiner Genesung hinderlich sein könnte, jedenfalls zu unterlassen vergleiche wGH 15.11.2007, 2007/12/0037).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120123.L11