Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/12/0123

Rechtssatz

Auch bei einer Grobprüfung der dem Beamten erteilten Weisung (Einstellen der Nebenbeschäftigung) auf objektive "Willkür" ist zumindest in groben Zügen zu klären, welche Tätigkeiten dem Beamten untersagt werden sollen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120123.L07