Verwaltungsgerichtshof
20.11.2018
Ra 2017/12/0123
Auch bei einer Grobprüfung der dem Beamten erteilten Weisung (Einstellen der Nebenbeschäftigung) auf objektive "Willkür" ist zumindest in groben Zügen zu klären, welche Tätigkeiten dem Beamten untersagt werden sollen.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120123.L07