Verwaltungsgerichtshof
20.11.2018
Ra 2017/12/0123
Die Anordnung, in bestimmter Weise über im Eigentum des Beamten stehende Vermögenswerte (zB einen landwirtschaftlichen Betrieb) zu verfügen, stellt einen mit "Willkür" behafteten Mangel einer solchen Weisung dar, welcher zu ihrer Unwirksamkeit führt; diesbezüglich ist vom Fehlen jeglicher abstrakter dienstbehördlicher Zuständigkeit auszugehen, weil auch unter Berücksichtigung der in Paragraph 32, NÖ DPL 1972 getroffenen Bestimmungen keinerlei Dienstpflicht ersichtlich ist, die denkmöglicher Weise durch eine solche Anordnung konkretisiert werden könnte.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120123.L07.1