Verwaltungsgerichtshof
21.11.2017
Ra 2017/12/0082
Die Rückwirkung der Aufhebung des Erkenntnisses des VwG durch den VwGH ist im Rahmen eines Verfahrens über eine zulässige Revision jedenfalls zu beachten vergleiche VwGH 25.5.2016, Ra 2015/12/0032).
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120082.L03