Verwaltungsgerichtshof
19.02.2018
Ra 2017/12/0022
Die Frage der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zwischen den Abschließenden berührt eine zivilrechtliche Streitigkeit, die im ordentlichen Rechtsweg und nicht im Verwaltungsweg auszutragen ist. Ob sich aus der Betriebsvereinbarung nämlich Rechte der Österreichischen Post AG gegenüber den von der Betriebsvereinbarung umfassten Mitarbeitern ergeben, kann ebenfalls nur in einem solchen zivilgerichtlichen Verfahren beantwortet werden vergleiche VfGH 27.9.2017, A 9 aus 2017,; VwGH 5.9.2008, 2005/12/0068).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120022.L02