Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/12/0022

Rechtssatz

Die Frage der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zwischen den Abschließenden berührt eine zivilrechtliche Streitigkeit, die im ordentlichen Rechtsweg und nicht im Verwaltungsweg auszutragen ist. Ob sich aus der Betriebsvereinbarung nämlich Rechte der Österreichischen Post AG gegenüber den von der Betriebsvereinbarung umfassten Mitarbeitern ergeben, kann ebenfalls nur in einem solchen zivilgerichtlichen Verfahren beantwortet werden vergleiche VfGH 27.9.2017, A 9 aus 2017,; VwGH 5.9.2008, 2005/12/0068).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120022.L02