Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/12/0022

Rechtssatz

Mit dem Feststellungsantrag, dass das öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis des Bediensteten durch die Betriebsvereinbarung nicht modifiziert worden sei, wird kein konkreter dienstrechtlicher Streitpunkt angesprochen, weswegen er als zu weitreichend zu qualifizieren ist vergleiche VwGH 16.9.2013, 2012/12/0139).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120022.L01