Verwaltungsgerichtshof
19.02.2018
Ra 2017/12/0017
Nach dem klaren Wortlaut des Paragraph 17, Absatz eins a, PTSG 1996 werden Beamte "auf die Dauer ihres Dienststandes" (ua) der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Eine Verwendung der zugewiesenen Beamten ist (nur) bei einer Rechtsnachfolgerin dieses Unternehmens oder bei einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus dieser Gesellschaft hervorgegangenen ist, zulässig vergleiche VwGH 19.10.2016, Ra 2016/12/0073).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120017.L05