Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/12/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/12/0003 E 11. Dezember 2013 RS 2

Stammrechtssatz

Es besteht generell keine Verpflichtung der Dienstbehörden durch Organisationsmaßnahmen taugliche (die Leistungsdefizite der Beamten berücksichtigende) Verweisungsarbeitsplätze zu schaffen oder freizumachen vergleiche selbst für den Anwendungsbereich des BEinstG das E 17.12.2007, 2006/12/0223).