Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/12/0002

Rechtssatz

Die Ursache der eine Dienstunfähigkeit bewirkenden Erkrankung ist für die Frage der Beurteilung der dauernden Dienstunfähigkeit für sich genommen ohne Bedeutung vergleiche E 30. April 2014, 2013/12/0164; E 27. September 2011, 2010/12/0208).