Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.08.2019

Geschäftszahl

Ra 2017/11/0021

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/11/0056 E 11. Oktober 2016 VwSlg 19467 A/2016 RS 6

Stammrechtssatz

Da zwei parallel gestellte Vorabfeststellungsanträge gemäß Paragraph 10 a, Slbg KAG 2000 einander im Hinblick auf die Bedarfslage nicht ausschließen, ist die vorliegende Konstellation nicht mit den Fällen nach dem Apothekengesetz vergleichbar, in denen der VwGH ausgesprochen hat, dass zwischen mehreren Bewerbern eine Verfahrensgemeinschaft besteht (Hinweis E vom 21. Mai 2012, 2009/10/0078 mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017110021.L08