Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/09/0049

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/09/0166 E 1. Juli 1998 RS 6

Stammrechtssatz

Die Verwendung von erkennbar amtlichem Briefpapier bei

Androhung rechtlicher Schritte in ausschließlich die

Privatsphäre eines Beamten betreffenden Angelegenheiten ist

jedenfalls geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die

sachliche (ordnugsgemäße oder uneigennützige) Wahrnehmung der

dienstlichen Aufgaben zu beeinträchtigen. Das Unrecht einer

diesbezüglichen Vorgangsweise ist an sich unmittelbar

einsichtig und selbstverständlich.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017090049.L03