Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/09/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/09/0099 B 13. Dezember 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Tätigkeit im Rahmen und wegen eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Beschäftiger und Beschäftigten kann als Freundschaftsdienst zählen vergleiche E 4. Oktober 2012, 2012/09/0010).