Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.07.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/08/0129

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/08/0142 E 24. November 2016 VwSlg 19495 A/2016 RS 4

Stammrechtssatz

Paragraph 8, Absatz 3, AlVG, wonach das AMS Gutachten des Kompetenzzentrums Begutachtung der PVA zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit "anzuerkennen und seiner weiteren Tätigkeit zugrunde zu legen" hat, enthebt die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, den entscheidungswesentlichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dass die Gutachten der Ärzte der Pensionsversicherungsanstalt für das AMS "bindend" seien, lässt sich - ungeachtet eines entsprechenden Hinweises in den Erläuterungen zu Regierungsvorlage zur Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2010, (785 BlgNR 24. GP, 8) - dem (maßgeblichen) Gesetzeswortlaut nicht entnehmen und kann schon wegen der fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Gutachten auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht angenommen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017080129.L01