Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/08/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0101 E 2. August 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Es gehört zum Wesen einer Beweiswürdigung, dass bestimmten Beweismitteln ein höherer Wahrheitsgehalt zugemessen wird als anderen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2017/08/0123

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017080122.L05