Verwaltungsgerichtshof
11.04.2018
Ra 2017/08/0122
GRS wie Ra 2017/22/0044 B 31. Mai 2017 RS 1
Auch wenn dem Richter des VwG Verfahrensfehler vorgehalten werden, bildet dies - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass, die Befangenheit des Richters anzunehmen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2017/08/0123
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017080122.L04