Verwaltungsgerichtshof
12.07.2017
Ra 2017/07/0072
GRS wie Ra 2016/04/0025 B 16. März 2016 RS 2
Durch eine Entscheidung des VwG, mit der die Beschwerde des Revisionswerbers abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt wird, kann der Revisionswerber nicht in seinem "Recht auf inhaltliche Entscheidung über seine Beschwerde" verletzt sein (Hinweis B vom 11. März 2006, Ra 2016/06/0004 bis 0005).