Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.07.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/07/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/04/0025 B 16. März 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Durch eine Entscheidung des VwG, mit der die Beschwerde des Revisionswerbers abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt wird, kann der Revisionswerber nicht in seinem "Recht auf inhaltliche Entscheidung über seine Beschwerde" verletzt sein (Hinweis B vom 11. März 2006, Ra 2016/06/0004 bis 0005).