Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/07/0042

Rechtssatz

Die Einräumung eines Zwangsrechtes nach Paragraph 63, Litera b, WRG 1959 setzt ein Projekt voraus, dessen Umsetzung es dient; ohne eine vorangegangene, die davon betroffenen Grundstücke oder Grundstücksteile zweifelsfrei bezeichnende wasserrechtliche Bewilligung eines Projektes dürfen dafür erforderliche Zwangsrechte nicht begründet werden vergleiche VwGH 9.11.1982, 82/07/0039). Dies gilt auch dann, wenn die Bewilligung nach dem WRG 1959 im Rahmen eines UVPG 2000-Verfahrens erteilt worden war.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2017/07/0043

Ra 2017/07/0044

Ra 2017/07/0045

Ra 2017/07/0050

Ra 2017/07/0047

Ra 2017/07/0048

Ra 2017/07/0049

Ra 2017/07/0046