Verwaltungsgerichtshof
16.11.2017
Ra 2017/07/0042
Die Einräumung eines Zwangsrechtes nach Paragraph 63, Litera b, WRG 1959 setzt ein Projekt voraus, dessen Umsetzung es dient; ohne eine vorangegangene, die davon betroffenen Grundstücke oder Grundstücksteile zweifelsfrei bezeichnende wasserrechtliche Bewilligung eines Projektes dürfen dafür erforderliche Zwangsrechte nicht begründet werden vergleiche VwGH 9.11.1982, 82/07/0039). Dies gilt auch dann, wenn die Bewilligung nach dem WRG 1959 im Rahmen eines UVPG 2000-Verfahrens erteilt worden war.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/07/0043
Ra 2017/07/0044
Ra 2017/07/0045
Ra 2017/07/0050
Ra 2017/07/0047
Ra 2017/07/0048
Ra 2017/07/0049
Ra 2017/07/0046