Verwaltungsgerichtshof
30.05.2017
Ra 2017/07/0034
Wenn bereits im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren über eine Kanalisationsanlage der Hinweis auf eine zu erwartende Anschlusspflicht nach landesgesetzlichen Bestimmungen die begehrte Parteistellung nach Paragraph 102, Absatz eins, Litera b, WRG 1959 nicht begründen kann vergleiche E 11. September 1997, 97/07/0105), so gilt dies umso mehr im Kollaudierungsverfahren.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/07/0035