Verwaltungsgerichtshof
22.11.2018
Ro 2017/07/0033
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2017/07/0034
Ro 2017/07/0035
Ro 2017/07/0036
Maßgebliche Festlegungen eines Konsenses haben nicht in einem nur zwischen dem Konsenswerber und der Behörde zu führenden, dem Bewilligungsverfahren nachgelagerten Verfahren, sondern im Bewilligungsverfahren selbst durch Konkretisierung im Bewilligungsbescheid zu erfolgen; nur so steht den anderen Verfahrensparteien auch die Möglichkeit zur Mitsprache und allenfalls zur Erhebung von Rechtsmitteln einerseits sowie zur Überprüfung der Einhaltung des Konsenses andererseits offen vergleiche VwGH 24.2.2005, 2004/07/0030).
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017070033.J16