Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2018

Geschäftszahl

Ro 2017/07/0033

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2017/07/0034

Ro 2017/07/0035

Ro 2017/07/0036

Rechtssatz

Die Frage, ob es zu einer bleibenden Schädigung iSd Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, Litera b, UVPG 2000 kommt oder nicht, stellt das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtbewertung der vorliegenden Beweisergebnisse (Gutachten) und allenfalls sonstiger Umstände und Gegebenheiten dar.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017070033.J14