Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2018

Geschäftszahl

Ro 2017/07/0033

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2017/07/0034

Ro 2017/07/0035

Ro 2017/07/0036

Rechtssatz

In jedem Fall einer Prüfung des Versagungstatbestandes des Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, Litera b, UVPG 2000 sind die konkret im Einzelfall vorliegenden Einwirkungen auf gefährdete Schutzgüter zu prüfen. Bei der Beurteilung des Vorliegens einer systemzerstörenden Nachhaltigkeit des Eingriffs kann fallbezogen auch auf den Umstand der (fehlenden) Besonderheit eines konkret geschädigten Umweltmediums Bedacht genommen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017070033.J12