Verwaltungsgerichtshof
22.11.2018
Ro 2017/07/0033
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2017/07/0034
Ro 2017/07/0035
Ro 2017/07/0036
In jedem Fall einer Prüfung des Versagungstatbestandes des Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, Litera b, UVPG 2000 sind die konkret im Einzelfall vorliegenden Einwirkungen auf gefährdete Schutzgüter zu prüfen. Bei der Beurteilung des Vorliegens einer systemzerstörenden Nachhaltigkeit des Eingriffs kann fallbezogen auch auf den Umstand der (fehlenden) Besonderheit eines konkret geschädigten Umweltmediums Bedacht genommen werden.
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017070033.J12