Verwaltungsgerichtshof
24.05.2018
Ro 2017/07/0018
Eine von der Zwangsrechtseinräumung betroffene Partei ist insbesondere berechtigt einzuwenden, dass das gegenständliche Projekt nicht im öffentlichen Interesse liege (VwGH 24.10.2013, 2013/07/0053).
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017070018.J03