Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.2019

Geschäftszahl

Ra 2017/06/0210

Rechtssatz

War Sache des Verfahrens des VwG lediglich die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des neuen Antrags durch die Verwaltungsbehörde, setzt diese Prüfung lediglich die Beurteilung der Identität der Vorhaben voraus, nicht jedoch die Führung eines Verfahrens oder die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Erörterung des neuen Antrags in der Sache.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017060210.L01