Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.2021

Geschäftszahl

Ra 2017/06/0106

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2017/06/0107

Rechtssatz

Eine übergangene Partei ist gar nicht legitimiert, einen Antrag auf Wiederaufnahme jenes Verfahrens, dem sie zu Unrecht nicht beigezogen wurde, zu stellen, selbst dann nicht, wenn ihre Parteistellung in diesem Verfahren nicht umstritten war vergleiche dazu VwGH 24.9.2014, 2012/03/0165, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2017060106.L04