Verwaltungsgerichtshof
10.06.2021
Ra 2017/06/0106
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2017/06/0107
Eine übergangene Partei ist gar nicht legitimiert, einen Antrag auf Wiederaufnahme jenes Verfahrens, dem sie zu Unrecht nicht beigezogen wurde, zu stellen, selbst dann nicht, wenn ihre Parteistellung in diesem Verfahren nicht umstritten war vergleiche dazu VwGH 24.9.2014, 2012/03/0165, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2017060106.L04