Verwaltungsgerichtshof
24.04.2017
Ra 2017/06/0009
Setzt die Genehmigung mehrerer Wohnhäuser die Errichtung gemeinsamer Anlagen voraus, sind die Wohnhäuser nicht jeweils für sich zu beurteilen, sondern als Teil eines Gesamtprojektes.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/06/0017
Ra 2017/06/0020
Ra 2017/06/0019
Ra 2017/06/0018
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017060009.L05