Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.2019

Geschäftszahl

Ra 2017/06/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/03/0016 B 21. Juni 2017 RS 10

Stammrechtssatz

Die mangelnde Fachkunde eines Sachverständigen kann mit Erfolg nur durch ein konkretes Vorbringen geltend gemacht werden, wonach das von dem Sachverständigen erstattete Gutachten unrichtig oder unvollständig ist (VwGH vom 9. September 2015, 2013/03/0120).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017060005.L00